Opsio - Cloud and AI Solutions
AI6 min Lesezeit· 1.361 Wörter

KI-Schulung Pflicht? KI-Kompetenz nach Artikel 4 AI Act

Praveena Shenoy
Praveena Shenoy

Country Manager, Indien

Veröffentlicht: ·Aktualisiert: ·Geprüft von Johan Carlsson, Country Manager, Schweden

Eine allgemeine Pflicht zu einer bestimmten KI-Schulung mit Zertifikat gibt es nicht. Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt seit dem 2. Februar 2025, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Seit dem Digital Omnibus müssen sie dabei kein bestimmtes Niveau pro Person garantieren. Schulungen bleiben das naheliegende Mittel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Artikel 4 gilt für jedes Unternehmen, das KI-Systeme beruflich einsetzt – auch wenn es „nur“ ChatGPT oder Microsoft 365 Copilot nutzt.
  • Die geänderte Fassung verlangt Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, nicht mehr deren Sicherstellung „nach besten Kräften“.
  • Laut Bundesnetzagentur sind weder ein Zertifikat noch eine standardisierte Schulung noch ein KI-Beauftragter vorgeschrieben.
  • Empfohlen ist eine Dokumentation: welche Maßnahme, für wen, in welchem Umfang, wann.
  • Ein rollenbasiertes Programm aus Richtlinie, kurzen Pflichtmodulen und vertiefenden Schulungen für Risikobereiche ist der verhältnismäßige Weg.

Was ist KI-Kompetenz?

Die KI-Verordnung definiert KI-Kompetenz in Artikel 3 Nr. 56 als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen und Risiken sowie möglicher Schäden bewusst zu werden. Es geht also nicht um Programmierkenntnisse, sondern darum, dass jemand, der mit KI arbeitet, weiß, was das System kann, wo es Fehler macht und was er niemals eingeben sollte.

Gesucht wird das Thema meist als „KI-Schulung“ oder „KI-Schulungspflicht“. Das trifft den Kern nur halb: Schulung ist eine mögliche Maßnahme, nicht die Pflicht selbst. Wie Artikel 4 in die übrigen Pflichten eingebettet ist, zeigt unser Überblick zum EU AI Act.

Kostenlose Expertenberatung

Brauchen Sie Hilfe mit cloud?

Buchen Sie ein kostenloses 30-Minuten-Gespräch mit einem unserer cloud-Spezialisten. Wir analysieren Ihren Bedarf und geben konkrete Empfehlungen — völlig unverbindlich.

Solution ArchitectKI-SpezialistSicherheitsexperteDevOps-Ingenieur
50+ zertifizierte IngenieureAWS Advanced Partner24/7 Support
Völlig kostenlos — keine VerpflichtungAntwort innerhalb 24h

Was die ursprüngliche Fassung verlangte

In der Fassung von 2024 mussten Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um „nach besten Kräften“ sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Daraus haben viele Anbieter von Weiterbildungen eine Zertifikatspflicht abgeleitet, und manche Unternehmen haben vorsorglich die gesamte Belegschaft durch einstündige E-Learnings geschickt. Ein festes Niveau war aber nie definiert – genau das führte zu Unsicherheit.

Wie der Digital Omnibus Artikel 4 geändert hat

Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 wurde Artikel 4 neu gefasst. Die Bundesnetzagentur zitiert die geänderte Fassung auf ihrer Seite zur KI-Kompetenz so: Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen „ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen“, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen befasst sind. Dabei sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, der Einsatzkontext und die betroffenen Personengruppen zu berücksichtigen. Und weiter: Die Verpflichtung verpflichtet nicht dazu, „für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren“.

Neu ist außerdem, dass Kommission und Mitgliedstaaten die Unternehmen – besonders KMU – unterstützen und die Kommission praktische Beispiele veröffentlicht. Ehrlich formuliert: Die Pflicht ist weicher geworden, sie ist aber nicht weggefallen. Wer gar nichts unternimmt, verstößt weiterhin gegen Artikel 4. Mehr zu allen Änderungen lesen Sie im Beitrag zum Digital Omnibus zur KI-Verordnung.

Was vorgeschrieben ist – und was nicht

FrageAntwort nach Artikel 4 (geänderte Fassung)
Müssen wir überhaupt etwas tun?Ja. Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen.
Ist ein Zertifikat Pflicht?Nein. Die Verordnung schreibt keine Zertifizierung von Schulungen vor.
Muss es eine formale Schulung sein?Nein. Interne oder externe Formate, E-Learning, Workshops, Leitfäden – die Wahl liegt beim Unternehmen.
Brauchen wir einen KI-Beauftragten?Nein, er ist nicht vorgeschrieben. Eine klare Zuständigkeit ist trotzdem sinnvoll.
Muss jede Person ein Mindestniveau erreichen?Nein. Ein bestimmtes Niveau muss nicht garantiert werden.
Müssen wir dokumentieren?Nicht ausdrücklich, aber die Bundesnetzagentur empfiehlt es, um Maßnahmen nachweisen zu können.
Gilt das auch für externe Kräfte?Ja, für Personen, die in Ihrem Auftrag mit KI-Systemen befasst sind, etwa Freelancer oder Leiharbeitskräfte.

Gilt die Pflicht auch, wenn wir nur ChatGPT oder Copilot nutzen?

Ja. Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Eine Steuerkanzlei, die Copilot für Schriftsätze einsetzt, ein Maschinenbauer, dessen Vertrieb Angebote mit ChatGPT vorformuliert, eine Kommune mit einem KI-Assistenten für Bürgeranfragen – sie alle fallen unter Artikel 4. Wie die Rollen genau abgegrenzt werden, steht im Beitrag zu Anbieter und Betreiber.

Der Aufwand richtet sich nach dem Risiko. Für allgemeine Textassistenten reichen oft klare Regeln und ein kurzes Modul. Wer KI in der Personalauswahl, bei Kreditentscheidungen oder in der Patientenkommunikation einsetzt, braucht deutlich mehr.

Ein rollenbasiertes Programm für die KI-Schulung

Statt alle Beschäftigten gleich zu schulen, bewährt sich ein Stufenmodell. Die Bundesnetzagentur nennt als Eckpunkte: Bedarf ermitteln, Maßnahmen am Kontext ausrichten, regelmäßig auffrischen und ausreichend dokumentieren. Daraus lässt sich ableiten:

  1. Basis für alle KI-Nutzenden: Was ist ein Sprachmodell, warum es „halluziniert“, welche Tools zugelassen sind, was nie eingegeben werden darf (personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten), wie Ergebnisse geprüft werden. Dauer: eher eine Stunde als ein Tag.
  2. Vertiefung für Risikobereiche: Personal, Finanzen, Kundenservice, Recht. Inhalte: Diskriminierungsrisiken, automatisierte Entscheidungen nach Artikel 22 DSGVO, Kennzeichnung, menschliche Aufsicht.
  3. Fachschulung für Verantwortliche: IT, Datenschutz, Einkauf, Fachbereichsleitungen. Inhalte: Risikoklassen, Anbieterprüfung, Protokollierung, Vorfallmanagement.
  4. Entwicklerteams: sichere Entwicklung, Tests, Daten-Governance, Dokumentationspflichten für Anbieter.
  5. Führungskräfte: Verantwortung, Risikobereitschaft, Budget, Berichtswege.

Das Fundament ist eine verständliche Richtlinie: Was in eine KI-Richtlinie für Unternehmen gehört, zeigen wir mit Beispielen. Wer keine eigene schreiben möchte, kann sie sich im kostenlosen KI-Governance-Check aus den eigenen Antworten erstellen lassen.

Betriebsrat und Arbeitsrecht

In Deutschland kommt eine Besonderheit hinzu. Führt ein Unternehmen KI-Tools ein, die Verhalten oder Leistung der Beschäftigten überwachen können, hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Seit 2021 nennt das Betriebsverfassungsgesetz KI ausdrücklich, etwa bei der Unterrichtung über Arbeitsverfahren (§ 90) und beim Hinzuziehen von Sachverständigen (§ 80 Abs. 3). Schulungsinhalte und Nutzungsregeln lassen sich gut in einer Betriebsvereinbarung zur KI verankern – das schafft Klarheit für beide Seiten.

Wie Sie KI-Kompetenz nachweisen

Ein Zertifikat brauchen Sie nicht, Belege schon. Bewährt haben sich:

  • eine Teilnehmerliste je Modul mit Datum und Version der Inhalte;
  • die freigegebene KI-Richtlinie mit Bestätigung der Kenntnisnahme;
  • eine Zuordnung, welche Rolle welche Maßnahme erhält;
  • ein Auffrischungsrhythmus, etwa jährlich oder bei neuen Tools;
  • die Verknüpfung mit Ihrem KI-Inventar, damit neue Tools automatisch Schulungsbedarf auslösen.

Hilfreich sind die Fragen und Antworten der EU-Kommission zur KI-Kompetenz und das Hinweispapier der Bundesnetzagentur; Letzteres stammt allerdings vom Juni 2025 und zitiert noch die alte Fassung von Artikel 4.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine KI-Schulungspflicht für Mitarbeiter?

Es gibt eine Pflicht, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen – nicht ausdrücklich eine Schulungspflicht in einer bestimmten Form. In der Praxis sind Schulungen die naheliegende Maßnahme, ergänzt um eine KI-Richtlinie und Leitfäden. Art, Umfang und Format bestimmt das Unternehmen nach Risiko und Einsatzkontext.

Brauchen Mitarbeitende ein Zertifikat für KI-Kompetenz?

Nein. Weder die KI-Verordnung noch die Hinweise der Bundesnetzagentur verlangen ein Zertifikat oder eine externe Zertifizierung. Angebote, die mit einer „Zertifikatspflicht nach EU AI Act“ werben, übertreiben. Sinnvoll ist eine interne Dokumentation, aus der hervorgeht, wer welche Maßnahme wann erhalten hat.

Seit wann gilt Artikel 4?

Seit dem 2. Februar 2025. Der Digital Omnibus hat im Juli 2026 den Wortlaut geändert, nicht das Datum. Behördliche Durchsetzung ist in Deutschland mit dem KI-MIG möglich, das seit dem 29. Juli 2026 in Kraft ist; zuständig ist grundsätzlich die Bundesnetzagentur.

Was kostet ein Verstoß gegen Artikel 4?

Artikel 99 der KI-Verordnung nennt für Artikel 4 keinen eigenen Bußgeldtatbestand mit festem Betrag. Fehlende KI-Kompetenz kann aber bei anderen Verstößen erschwerend wirken, etwa wenn ungeschulte Beschäftigte eine verbotene Praxis anwenden oder Hochrisiko-KI ohne kompetente Aufsicht betreiben. Rechnen Sie Artikel 4 deshalb nicht als „sanktionslos“ ab.

Wie oft muss eine KI-Schulung wiederholt werden?

Einen festen Rhythmus schreibt die Verordnung nicht vor. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und aufzufrischen. Praktisch bewährt sich eine jährliche Auffrischung und zusätzlich ein kurzes Update, wenn neue Tools eingeführt werden oder sich Regeln ändern.

Starten Sie mit Richtlinie und Bestandsaufnahme

KI-Kompetenz beginnt mit klaren Regeln: welche Tools, welche Daten, welche Prüfung. Mit dem KI-Governance & Readiness-Check von Opsio beantworten Sie in etwa 40 Minuten Fragen zu Ihrer KI-Nutzung und erhalten sofort vier Dokumente, darunter eine KI-Richtlinie für Mitarbeitende und ein KI-Governance-Rahmenwerk mit Zuständigkeiten für Schulungen. Dazu kommt ein Reifegradbild über zehn Bereiche. Die Dokumente sind auf Englisch und als Word-Dateien frei bearbeitbar; die Fragen sind auf Deutsch. Kostenlos und unverbindlich.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2024/1689 in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung. Stand: Oktober 2026.

Verfasst von

Praveena Shenoy
Praveena Shenoy

Country Manager, Indien

Praveena leitet die Indien-Operationen von Opsio und bringt über 17 Jahre branchenübergreifende Erfahrung in den Bereichen KI, Fertigung, DevOps und Managed Services mit.

Redaktionelle Standards: Dieser Artikel wurde von Cloud-Praktikern verfasst und von unserem Engineering-Team geprüft. Wir überarbeiten ihn, wenn sich die behandelte Technologie oder Regulierung ändert; die Daten auf dieser Seite zeigen die letzte Aktualisierung. Opsio ist redaktionell unabhängig.