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Digital Omnibus: Was sich an der KI-Verordnung geändert hat

Johan Carlsson
Johan Carlsson

Country Manager, Schweden

Veröffentlicht: ·Aktualisiert: ·Geprüft vom Opsio-Ingenieurteam

Der Digital Omnibus zur KI-Verordnung ist die Verordnung (EU) 2026/1744, veröffentlicht am 24. Juli 2026 und seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Er verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und 2. August 2028 (Anhang I), ergänzt zwei Verbote, fasst die KI-Kompetenz in Artikel 4 neu und weitet Erleichterungen für den Mittelstand aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Omnibus ist kein Vorschlag mehr, sondern geltendes EU-Recht. Wer noch vom „geplanten“ Omnibus liest, hat eine veraltete Quelle vor sich.
  • Verschoben wurden nur die Hochrisiko-Kapitel. Verbote, GPAI-Pflichten, Sanktionen und die Transparenzpflichten nach Artikel 50 behielten ihre Termine.
  • Ab dem 2. Dezember 2026 sind „Nudify“-Apps und KI zur Erzeugung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern verboten.
  • Artikel 4 verlangt jetzt Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz statt eines „ausreichenden Maßes“ – die Pflicht bleibt bestehen.
  • Kleine Midcaps mit weniger als 750 Beschäftigten profitieren nun von mehreren KMU-Erleichterungen.

Was ist der Digital Omnibus?

Unter dem Namen „Digital Omnibus“ hat die EU-Kommission Ende 2025 ein Paket vorgelegt, mit dem mehrere Digitalgesetze vereinfacht werden sollten. Der Teil zur künstlichen Intelligenz wurde als eigene Änderungsverordnung beschlossen: die Verordnung (EU) 2026/1744. Sie ändert die Verordnung (EU) 2024/1689 unmittelbar; ein nationaler Umsetzungsakt ist nicht nötig.

Auslöser war ein Zeitproblem. Die Hochrisiko-Regeln sollten ursprünglich ab dem 2. August 2026 gelten, doch die harmonisierten Normen, mit denen Anbieter Konformität nachweisen, und mehrere Leitlinien der Kommission lagen nicht rechtzeitig vor. Unternehmen hätten verbindliche Pflichten erfüllen müssen, ohne zu wissen, woran sie gemessen werden. Die deutsche Bundesregierung hatte sich in Brüssel ausdrücklich für eine rechtssichere Fristverlängerung eingesetzt.

Das Ergebnis ist eine gezielte Korrektur, keine Neufassung. Risikoansatz, Rollen und Bußgeldobergrenzen bleiben. Wer den Aufbau der Verordnung nachlesen möchte, findet ihn in unserem Überblick zum EU AI Act. Wer direkt wissen will, welche geänderten Fristen die eigenen Systeme treffen, kann den kostenlosen KI-Readiness-Check nutzen – er bildet den Stand nach dem Omnibus bereits ab.

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Vorher und nachher: die Änderungen im Überblick

ThemaUrsprüngliche Fassung (2024/1689)Nach dem Omnibus (2026/1744)
Hochrisiko-KI nach Anhang IIIab 2. August 2026ab 2. Dezember 2027
Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang Iab 2. August 2027ab 2. August 2028
Verbotene Praktiken (Art. 5)acht Verbote seit 2. Februar 2025unverändert, plus zwei neue Verbote ab 2. Dezember 2026
Transparenz (Art. 50)ab 2. August 2026weiterhin 2. August 2026; Schonfrist für maschinenlesbare Kennzeichnung bei generativen Altsystemen bis 2. Dezember 2026
KI-Kompetenz (Art. 4)Maßnahmen, um „nach besten Kräften“ ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellenMaßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen; kein garantiertes Niveau je Person; Unterstützung durch Kommission und Mitgliedstaaten
KMU-ErleichterungenKMU und Start-upszusätzlich kleine Midcaps (unter 750 Beschäftigte, Umsatz bis 150 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 129 Mio. Euro)
Sensible Daten zur Bias-ErkennungArt. 10 Abs. 5, nur Anbieter von Hochrisiko-KIneuer Art. 4a, auch Betreiber und weitere KI-Systeme; Erlaubnis, keine Pflicht
Aufsicht über GPAI-basierte Systemenationale Behördenausschließlich das Büro für Künstliche Intelligenz, wenn Modell und System vom selben Anbieter stammen, sowie bei sehr großen Plattformen und Suchmaschinen

Wurde der AI Act verschoben?

Teilweise – und genau das sorgt für Missverständnisse. Schlagzeilen über eine „Verschiebung der KI-Verordnung“ meinen das Hochrisiko-Kapitel. Alles andere blieb, wie es war:

  • Die Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025 und wurden erweitert, nicht aufgeschoben.
  • Die KI-Kompetenzpflicht gilt seit demselben Tag; geändert hat sich der Wortlaut, nicht das Datum.
  • Die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck gelten seit dem 2. August 2025.
  • Artikel 50 trat planmäßig am 2. August 2026 in Kraft.

Ein Onlinehändler, der auf seiner Website einen KI-Chatbot betreibt, musste also ab August 2026 darauf hinweisen, dass Kunden mit einer KI sprechen. Ein Personaldienstleister, der Bewerbungen mit KI vorsortiert, hat dagegen bis Dezember 2027 Zeit für die Hochrisiko-Pflichten. Alle Termine nebeneinander zeigt der AI Act Zeitplan.

Die Änderungen im Einzelnen

Hochrisiko: mehr Zeit, gleiche Anforderungen

Inhaltlich bleibt Kapitel III weitgehend unangetastet. Anbieter brauchen weiterhin Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, Gebrauchsanweisungen, Vorkehrungen für menschliche Aufsicht, Genauigkeit und Robustheit, ein Qualitätsmanagementsystem, eine Konformitätsbewertung und die Registrierung in der EU-Datenbank. Betreiber behalten ihre Pflichten aus Artikel 26 und gegebenenfalls die Grundrechte-Folgenabschätzung nach Artikel 27. Was das konkret bedeutet, steht im Beitrag zu Hochrisiko-KI-Systemen.

Zwei neue Verbote

Artikel 5 erfasst nun auch KI-Systeme, die ohne Einwilligung intime oder sexuelle Bilder identifizierbarer Personen erzeugen, sowie Systeme zur Erzeugung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs. Die Verbote gelten ab dem 2. Dezember 2026 und fallen in die höchste Bußgeldstufe. Für Anbieter allgemeiner Bildgeneratoren heißt das: Schutzmechanismen, Missbrauchsüberwachung und klare Regeln für Plug-ins und Marktplätze.

Artikel 50: gleiches Datum, kurze Schonfrist

Nur Anbieter generativer Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, erhielten bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die maschinenlesbare Markierung ihrer Ausgaben. Neue Systeme haben keine Schonfrist. Die Hinweispflichten für Chatbots und Deepfakes galten ohnehin ab August. Mehr dazu im Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht.

Artikel 4: KI-Kompetenz neu gefasst

Die geänderte Fassung verpflichtet Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten. Sie stellt ausdrücklich klar, dass für keine Person ein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss. Kommission und Mitgliedstaaten sollen vor allem KMU unterstützen. Die Pflicht ist damit weicher formuliert, aber nicht gestrichen.

Kleine Midcaps

Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 150 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme bis 129 Mio. Euro erhalten vereinfachte technische Dokumentation, ein verhältnismäßiges Qualitätsmanagementsystem, bevorzugten Zugang zu KI-Reallaboren und angepasste Bußgeldobergrenzen. Für viele mittelständische Softwarehäuser in Deutschland ist das eine spürbare Entlastung.

Bias-Erkennung mit sensiblen Daten

Der neue Artikel 4a ersetzt Artikel 10 Absatz 5. Er erlaubt die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, etwa zur ethnischen Herkunft oder Gesundheit, soweit dies zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen unbedingt erforderlich ist – jetzt auch für Betreiber. Es ist eine Erlaubnis, keine Pflicht. Die DSGVO gilt vollständig weiter; mehr dazu im Beitrag KI und Datenschutz.

Mehr Aufsicht auf EU-Ebene

Das Büro für Künstliche Intelligenz (AI Office) überwacht nun ausschließlich KI-Systeme, die auf einem KI-Modell desselben Anbieters oder Konzerns aufbauen, sowie KI in sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen. In Deutschland bleibt für alles andere die Bundesnetzagentur bzw. die jeweilige Fachaufsicht zuständig.

Was der Omnibus für Ihren Compliance-Plan bedeutet

  1. Nicht pausieren, sondern umplanen. Verbote, KI-Kompetenz und Artikel 50 sind heute durchsetzbar.
  2. KI-Inventar aktualisieren. Jedes System mit seinem neuen Datum und Ihrer Rolle versehen.
  3. Größenklasse prüfen. Als kleine Midcap können Sie Erleichterungen nutzen.
  4. Die zusätzliche Zeit für das Aufwendige nutzen. Anbieterprüfung, Verträge, Protokollierung und menschliche Aufsicht dauern am längsten.
  5. Richtlinien überarbeiten. Viele 2025 geschriebene KI-Richtlinien zitieren noch den alten Artikel 4 und den August 2026 als Hochrisiko-Termin.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Digital Omnibus zum AI Act noch ein Entwurf?

Nein. Er wurde als Verordnung (EU) 2026/1744 beschlossen, am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Die geänderten Fristen und Formulierungen sind verbindliches EU-Recht. Maßgeblich ist der konsolidierte Text, nicht der Kommissionsvorschlag von 2025, der in einigen Punkten abweicht.

Welche Fristen der KI-Verordnung wurden verschoben?

Nur die Hochrisiko-Pflichten: für Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, für KI in Produkten nach Anhang I auf den 2. August 2028. Verbote, KI-Kompetenz, GPAI-Pflichten, Sanktionen und Artikel 50 wurden nicht verschoben. Zusätzlich gelten ab dem 2. Dezember 2026 zwei neue Verbote.

Ist die KI-Schulungspflicht durch den Omnibus weggefallen?

Nein. Artikel 4 gilt weiter für Anbieter und Betreiber. Neu ist der Wortlaut: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz zu fördern, statt ein ausreichendes Niveau sicherzustellen, und müssen kein bestimmtes Niveau pro Person garantieren. Schulungen, Richtlinien und deren Dokumentation bleiben der praktische Weg, die Pflicht zu erfüllen.

Hat der Omnibus die Bußgelder geändert?

Die Obergrenzen in Artikel 99 sind unverändert: bis 35 Mio. Euro oder 7 Prozent, bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent und bis 7,5 Mio. Euro oder 1 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag; diese Begünstigung erstreckt sich jetzt auch auf kleine Midcaps. Die neuen Verbote fallen in die höchste Stufe.

Sollten wir auf weitere Änderungen warten?

Nein. Der Omnibus hat die Termine für die nächsten Jahre festgelegt, und mehrere Pflichten sind bereits durchsetzbar. Wer wartet, drängt die Hochrisiko-Arbeit ins Jahr 2027, wenn Anbieter, Prüfer und notifizierte Stellen am stärksten ausgelastet sind. Eine Bestandsaufnahme jetzt kostet wenig und macht spätere Entscheidungen einfacher.

Ihre Dokumente auf dem Stand nach dem Omnibus

Der Omnibus hat den Kalender verändert, nicht den Bedarf an KI-Governance. Mit dem kostenlosen KI-Governance-Check von Opsio beantworten Sie in etwa 40 Minuten Fragen in vierzehn Schritten. Sobald Sie absenden, entstehen aus Ihren Antworten ein KI-Governance-Rahmenwerk, eine KI-Richtlinie für Mitarbeitende, eine Checkliste zur Prüfung von KI-Anbietern und eine Vorlage zur KI-Risikobewertung, dazu Ihr Reifegrad in zehn Bereichen. Die Dokumente erhalten Sie auf Englisch als Word-Dateien, die Sie frei bearbeiten können. Keine Kosten, keine Verpflichtung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2024/1689 in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung. Stand: Oktober 2026.

Verfasst von

Johan Carlsson
Johan Carlsson

Country Manager, Schweden

Johan leitet die Schweden-Operationen von Opsio und treibt KI-Adoption, DevOps-Transformation, Sicherheitsstrategie und Cloud-Lösungen für nordische Unternehmen voran. Mit über 12 Jahren Erfahrung in der Cloud-Infrastruktur hat er mehr als 200 Projekte auf AWS, Azure und GCP geliefert — mit Schwerpunkt auf Well-Architected-Reviews, Landing-Zone-Design und Multi-Cloud-Strategie.

Redaktionelle Standards: Dieser Artikel wurde von Cloud-Praktikern verfasst und von unserem Engineering-Team geprüft. Wir überarbeiten ihn, wenn sich die behandelte Technologie oder Regulierung ändert; die Daten auf dieser Seite zeigen die letzte Aktualisierung. Opsio ist redaktionell unabhängig.