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KI-Kennzeichnungspflicht: Was Artikel 50 des AI Act verlangt

Praveena Shenoy
Praveena Shenoy

Country Manager, Indien

Veröffentlicht: ·Aktualisiert: ·Geprüft von Johan Carlsson, Country Manager, Schweden

Die KI-Kennzeichnungspflicht steht in Artikel 50 der KI-Verordnung und gilt seit dem 2. August 2026. Anbieter müssen Chatbots als KI erkennbar machen und synthetische Inhalte maschinenlesbar markieren. Betreiber müssen Deepfakes offenlegen und KI-generierte Texte kennzeichnen, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren – außer bei redaktioneller Prüfung. Eine allgemeine Labelpflicht für jeden KI-Text gibt es nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Artikel 50 enthält vier Pflichten: Hinweis auf KI-Interaktion (Abs. 1), maschinenlesbare Markierung (Abs. 2), Information bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung (Abs. 3), Offenlegung von Deepfakes und bestimmten KI-Texten (Abs. 4).
  • Die Absätze 1 und 2 richten sich an Anbieter, die Absätze 3 und 4 an Betreiber. Viele Unternehmen sind beides.
  • Die Pflichten gelten seit dem 2. August 2026. Nur generative Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.
  • Nicht jeder mit KI geschriebene Newsletter, Social-Media-Post oder Produkttext muss ein Label tragen. Es kommt auf Inhalt, Zweck und redaktionelle Kontrolle an.
  • Verstöße können bis zu 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kosten; für KMU gilt der niedrigere Betrag. In Deutschland überwacht vor allem die Bundesnetzagentur.

Worum geht es bei der Kennzeichnungspflicht für KI?

Die meisten Chatbots, Bildgeneratoren und Schreibassistenten sind keine Hochrisiko-KI. Sie können Menschen aber täuschen – darüber, ob sie mit einem Menschen sprechen oder ob ein Video echt ist. Für dieses „begrenzte Risiko“ schafft Artikel 50 Transparenz. Wo die Kennzeichnung im Gefüge der vier Risikoklassen steht, erklärt der Beitrag zur Risikoklassifizierung im EU AI Act; den Gesamtüberblick bietet unser Leitfaden zur KI-Verordnung.

Den Wortlaut finden Sie in der amtlichen deutschen Fassung auf EUR-Lex. Die Bundesnetzagentur fasst die Pflichten auf ihrer Seite zu den Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung zusammen und betont: Verbindlich auslegen kann die Verordnung nur der EuGH. Artikel 50 gilt neben anderen Pflichten – ein Chatbot im Bewerbungsprozess, der zugleich Hochrisiko-KI ist, muss beide Regelwerke erfüllen.

Welche Ihrer KI-Anwendungen überhaupt unter Artikel 50 fallen, sehen Sie am schnellsten, wenn Sie sie strukturiert erfassen. Der kostenlose KI-Governance-Check fragt genau das ab und schreibt daraus unter anderem eine KI-Richtlinie für Mitarbeitende mit Regeln zur Kennzeichnung.

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Die vier Pflichten im Überblick

AbsatzPflichtWerWichtige Ausnahmen
50 Abs. 1KI, die direkt mit Menschen interagiert, so gestalten, dass diese wissen, dass sie mit KI zu tun habenAnbieteroffensichtlich aus Sicht einer angemessen informierten Person; gesetzlich zugelassene Strafverfolgung
50 Abs. 2synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar markierenAnbieter (auch von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck)unterstützende Standardbearbeitung; keine wesentliche Veränderung der Eingabe
50 Abs. 3Betroffene über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung informierenBetreibergesetzlich zugelassene Strafverfolgung
50 Abs. 4Deepfakes offenlegen; KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse offenlegenBetreiberkünstlerische oder satirische Werke (nur eingeschränkter Hinweis); Texte mit menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung

Absatz 5 regelt das Wie: Die Information muss klar und eindeutig sein, spätestens bei der ersten Interaktion oder beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erfolgen und die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Chatbots: Hinweis auf die KI (Absatz 1)

Wer ein KI-System bereitstellt, das direkt mit Menschen kommuniziert, muss es so konzipieren, dass Nutzer erfahren, dass sie mit einer KI sprechen. Die Pflicht liegt beim Anbieter. Das kann auch Ihr Unternehmen sein: Ein Stadtwerk, das auf Basis eines Sprachmodells einen Kundenservice-Assistenten baut und unter eigenem Namen auf seiner Website betreibt, ist für diesen Chatbot Anbieter, nicht bloß Betreiber.

Eine erste Nachricht wie „Sie chatten mit einem KI-Assistenten. Auf Wunsch verbinden wir Sie mit einem Menschen.“ erfüllt die Pflicht. Ein Hinweis irgendwo in den AGB reicht nicht, weil er den Nutzer bei der ersten Interaktion erreichen muss. Die Ausnahme „offensichtlich“ ist eng: Ein Textfenster, das aussieht wie jeder Live-Chat mit Menschen, ist es nicht.

Maschinenlesbare Markierung (Absatz 2)

Anbieter von Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen die Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format markieren, damit sie als künstlich erzeugt erkennbar sind. Die Lösung soll laut Verordnung wirksam, interoperabel, belastbar und zuverlässig sein, soweit technisch möglich. Typische Bausteine sind Wasserzeichen, Metadaten, kryptografische Herkunftsnachweise und Fingerprinting.

Diese Pflicht trifft vor allem die Hersteller von Bild- und Textgeneratoren – also die Anbieter der Tools, die Ihre Marketingabteilung nutzt, nicht die Marketingabteilung selbst. Für Altsysteme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gab der Digital Omnibus eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026. Wie diese Pflicht mit den Regeln für Basismodelle zusammenhängt, erklärt der Beitrag zu GPAI und KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck.

Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung (Absatz 3)

Betreiber, die ein Emotionserkennungssystem oder ein System zur biometrischen Kategorisierung einsetzen, müssen die betroffenen Personen über dessen Betrieb informieren und die Daten nach der DSGVO verarbeiten. Beispiele sind Stimmungsanalysen im Callcenter oder Kameras, die im Laden Altersgruppen schätzen. Vorsicht: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist nach Artikel 5 verboten, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen – ein Hinweis macht sie nicht zulässig.

Deepfakes und KI-Texte (Absatz 4)

Ein Deepfake ist nach der Verordnung ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der realen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlicherweise echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde. Wer so etwas veröffentlicht, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt ist.

Ein Beispiel aus dem Marketing: Ein generiertes Wohnzimmer als Hintergrund für ein Sofa-Produktfoto ist in der Regel kein Deepfake, weil es keine reale Person und kein reales Ereignis vortäuscht. Ein Video, in dem Ihr echter Geschäftsführer mit geklonter Stimme eine Rabattaktion ankündigt, ist dagegen sehr wohl einer und braucht einen deutlichen Hinweis. Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt ein Hinweis „in geeigneter Form“, der das Werk nicht beeinträchtigt.

Für Texte gilt die Pflicht nur, wenn ein Betreiber KI-generierten oder -manipulierten Text veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Sie entfällt, wenn der Text menschlich überprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Ein Lokalportal, das KI-Zusammenfassungen von Gemeinderatssitzungen ungeprüft veröffentlicht, muss sie kennzeichnen; liest eine Redakteurin jeden Text gegen und übernimmt der Verlag die Verantwortung, greift die Ausnahme.

Was die Kennzeichnungspflicht nicht verlangt

Rund um die „KI-Kennzeichnungspflicht“ kursieren viele Übertreibungen. Nach Artikel 50 gilt nicht:

  • dass jede E-Mail, jedes Angebot oder jeder Blogartikel, den jemand mit ChatGPT oder Copilot formuliert hat, ein „KI-generiert“-Label braucht – Werbe- und Produkttexte informieren in aller Regel nicht über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, und redaktionell geprüfte Texte sind ohnehin ausgenommen;
  • dass jedes KI-Bild gekennzeichnet werden muss – die Betreiberpflicht betrifft Deepfakes; die maschinenlesbare Markierung ist Sache des Tool-Anbieters;
  • dass rein unterstützende Funktionen wie Rechtschreibkorrektur, Übersetzung oder Bildretusche ohne wesentliche Inhaltsänderung gekennzeichnet werden müssen;
  • dass Sie ein bestimmtes Logo oder einen festen Wortlaut verwenden müssen.

Andere Regeln können trotzdem eine Offenlegung verlangen, etwa das Wettbewerbsrecht (UWG) bei irreführender Werbung, Plattformregeln oder der Pressekodex. Und viele Unternehmen entscheiden sich freiwillig für mehr Transparenz. Das gehört in Ihre KI-Richtlinie für das Unternehmen.

Verhaltenskodex und Leitlinien

Artikel 50 Absatz 7 sieht Verhaltenskodizes zur Erkennung und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte vor. Die Kommission hat im Juni 2026 den Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er hat einen Teil für Anbieter (Markierung und Erkennung) und einen für Betreiber (Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmten Texten, mit gemeinsamen EU-Symbolen). Kommission und KI-Gremium haben ihn als angemessenes Instrument bestätigt; bis Ende Juli 2026 hatten ihn rund 190 Organisationen unterzeichnet. Die Unterzeichnung ist freiwillig – die Einhaltung von Artikel 50 nicht. Ergänzend gibt es Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten.

Kennzeichnungspflicht in fünf Schritten umsetzen

  1. Alles erfassen, was spricht oder erzeugt: Chatbots, Voicebots, Copilots, Bild- und Videotools, Schreibassistenten, Sprach- und Gesichtsanalysen.
  2. Rolle je System bestimmen: selbst gebaut oder unter eigener Marke (Anbieter) oder fremdes Tool genutzt (Betreiber).
  3. Absatz zuordnen: 1 für Dialogsysteme, 2 für eigene Generatoren, 3 für Emotions- und Biometrieanalysen, 4 für veröffentlichte Deepfakes und Texte.
  4. Hinweise und Abläufe festlegen: Begrüßungstext im Chat, Label-Wortlaut, redaktionelle Freigabe, Vertragsklauseln zur Markierung mit Tool-Anbietern.
  5. Nachweise sichern: Screenshots, Herstellerangaben zu Wasserzeichen, Freigabeprotokolle.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Seit dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus hat diesen Termin nicht verschoben. Nur Anbieter generativer KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2 bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Alle anderen Pflichten aus Artikel 50 gelten ohne Übergangsfrist.

Muss ich mit ChatGPT erstellte Texte kennzeichnen?

In den meisten Fällen nicht. Die Pflicht für Betreiber betrifft Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, und entfällt bei menschlicher Prüfung mit redaktioneller Verantwortung. Ein Angebot, eine Produktbeschreibung oder eine interne E-Mail fällt nicht darunter. Prüfen Sie trotzdem Wettbewerbsrecht und Plattformregeln.

Muss jedes KI-generierte Bild gekennzeichnet werden?

Nein. Sichtbar kennzeichnen müssen Betreiber Deepfakes, also Inhalte, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen. Eine generierte Illustration ist das in der Regel nicht. Die maschinenlesbare Markierung muss der Anbieter des Bildgenerators einbauen – fragen Sie Ihren Tool-Anbieter, wie er das umsetzt.

Muss ein Website-Chatbot sagen, dass er eine KI ist?

Ja, sofern das für einen angemessen informierten Nutzer nicht offensichtlich ist – bei Textchats ist es das selten. Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion erscheinen, klar und barrierefrei sein. Haben Sie den Chatbot selbst gebaut oder betreiben Sie ihn unter Ihrer Marke, liegt die Pflicht bei Ihnen als Anbieter.

Wer kontrolliert die Kennzeichnungspflicht in Deutschland?

Nach dem KI-MIG ist grundsätzlich die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde und überwacht in ihrem Bereich auch die Transparenzpflichten. Für Mediendienste sind die Landesmedienanstalten zuständig, für beaufsichtigte Finanzunternehmen die BaFin. Beschwerden nimmt die Bundesnetzagentur zentral entgegen und leitet sie bei Bedarf weiter.

Prüfen Sie Ihre Transparenzpflichten in 40 Minuten

Häufig zeigt sich Handlungsbedarf an unerwarteter Stelle: der Chatbot eines Dienstleisters, den niemand auf der Liste hatte, ein Werbevideo mit geklonter Stimme, ein automatisch versendeter Newsletter. Im KI-Governance & Readiness-Check gehen Sie Ihre KI-Nutzung in vierzehn Schritten durch. Danach erhalten Sie vier bearbeitbare Word-Dokumente – darunter eine KI-Richtlinie für Mitarbeitende und eine Vorlage zur KI-Risikobewertung – sowie ein Reifegradbild über zehn Bereiche. Die Fragen sind auf Deutsch, die Dokumente auf Englisch. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2024/1689 in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung. Stand: Oktober 2026.

Verfasst von

Praveena Shenoy
Praveena Shenoy

Country Manager, Indien

Praveena leitet die Indien-Operationen von Opsio und bringt über 17 Jahre branchenübergreifende Erfahrung in den Bereichen KI, Fertigung, DevOps und Managed Services mit.

Redaktionelle Standards: Dieser Artikel wurde von Cloud-Praktikern verfasst und von unserem Engineering-Team geprüft. Wir überarbeiten ihn, wenn sich die behandelte Technologie oder Regulierung ändert; die Daten auf dieser Seite zeigen die letzte Aktualisierung. Opsio ist redaktionell unabhängig.